Baufinanzierung ganz anders - mit Dir!
Du überzeugst mit Persönlichkeit und Vertriebsenergie – aber der §34i fehlt noch? Kein Grund, den Kontakt abbrechen zu lassen. Wir sehen dein Potenzial und deine Motivation! Bleib mit uns in Verbindung – gemeinsam finden wir den passenden Einstieg, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was wir dir bieten:
Was du mitbringst:
So geht's weiter:
Auch wenn es aktuell nicht passt, möchten wir dein Profil nicht verlieren. Hinterleg deine Unterlagen bei uns, damit wir bei passenden Chancen schnell wieder auf dich zukommen können.
*Was bedeutet der Sachkundenachweis nach §34i GewO?
Der Sachkundenachweis gemäß §34i der Gewerbeordnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung, um Baufinanzierungen in Deutschland zu vermitteln. Mit dem Nachweis – z. B. über eine IHK-Prüfung oder passende Ausbildung – wird sichergestellt, dass Sie Kund:innen fachlich fundiert beraten können.
Unser Angebot