Hüttig & Rompf - Ihr Partner auf dem Weg zum erfolgreichen Baufinanzierungsvertrieb.
Sie überzeugen mit Persönlichkeit und Vertriebsenergie – aber die Sachkunde nach §34i fehlt noch? Kein Grund, den Kontakt abbrechen zu lassen. Wir sehen Ihr Potenzial und Ihre Motivation! Bleiben Sie mit uns in Verbindung – gemeinsam finden wir den passenden Einstieg, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was wir Ihnen bieten:
Was Sie mitbringen:
So geht es weiter:
Auch wenn es aktuell noch nicht passt, möchten wir Ihr Profil nicht verlieren. Hinterlegen Sie Ihre Unterlagen bei uns, damit wir bei passenden Chancen schnell wieder auf Sie zukommen können.
*Was bedeutet der Sachkundenachweis nach §34i GewO?
Der Sachkundenachweis gemäß §34i der Gewerbeordnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung, um Baufinanzierungen in Deutschland zu vermitteln. Mit dem Nachweis – z. B. durch eine IHK-Prüfung oder eine passende Ausbildung – wird sichergestellt, dass Sie Kund:innen fachlich fundiert beraten können.